AÜG-Reform
Zum 01.04.2017 trat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. „Viele Kunden waren verunsichert in Anbetracht der Änderungen. Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay, Konkretisierungspflicht, Stichtagsberechnung – alles Schlagwörter, die in der täglichen Praxis mit Leben gefüllt werden müssen.“ berichtet UFAR-Geschäftsführerin Janine Münker.
Mehr erfahren