3G am Arbeitsplatz
Um das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken, gilt seit November 2021 die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, Sie müssen gegen das Coronavirus geimpft sein oder genesen oder negativ getestet.
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